Baubegleitung (baubegleitende Qualitätskontrolle)

 

Die technische Vertragsprüfung inklusive der juristischen Prüfung der Unterlagen führen wir in Abstimmung mit einem Baufachanwalt durch.
Die Baubegleitung stellt eine baubegleitende Qualitätsüberwachung dar. Wir prüfen Ihr Bauvorhaben während der Bauzeit
zu vorher definierten Zeitpunkten.

Solche Zeitpunkte sind im Regelfall gegeben:

  • nach Durchführung des Aushubs
  • nach Verlegung der Bewehrung (Bewehrungsabnahme)
  • nach Fertigstellung der Gebäudeabdichtung vor Verfüllen der Baugrube
  • nach Fertigstellung des Rohbaus (Rohbauabnahme, ggf. weitere Bewehrungsabnahmen)
  • vor Aufbringen des Innenputzes bzw. der Innenbekleidung
  • nach Gesamtfertigstellung des Bauvorhabens (Schlussabnahme)

Nach den Begehungen wird jeweils ein Protokoll gefertigt und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.