Gutachten

 

Gerichts- und Privatgutachten

Ungeachtet der Möglichkeiten der gerichtlichen und privaten Gutachtenerstattung kann der Sachverständige vorhandene Bauschäden untersuchen und seinem Auftraggeber die Ursachen die zu dem Bauschaden geführt haben, darlegen.

Ohne eine fachgerechte Untersuchung des Bauschadens und dessen Ursachen ist eine Verteilung einer entsprechenden Verantwortlichkeit oder eine Sanierung nicht möglich.

Als Mangel wird eine negative Abweichung zum vereinbarten Sollzustand bezeichnet. Maßgebend für den vereinbarten Sollzustand sind die vertraglichen Vereinbarungen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik.